Jugendteams erobern die Tabellenspitze

Jugend Landesliga: BBG – Spvgg. Sterkrade-Nord 6:2. Unverhofft kommt oft: Die Jugend der Bottroper Badminton-Gemeinschaft (BBG) hat sich die Tabellenspitze der Landesliga zurückerobert. Beim umkämpften 6:2-Erfolg über Sterkrade-Nord gingen lediglich das 1. und das 3. Herreneinzel an die Gäste. Edi jubeltEs gewannen Fabian Stamm/Jan Phillip Hüging (1. HD), Jörn Möllenkamp/David Semrau (2. HD), Larissa Kunde/Natascha Kunde (DD), Jan Phillip Hüging (2. HE), Larissa Kunde (DE) sowie das Mixed David Semrau/Natascha Kunde. Die BBG-Talente profitierten vom Ausrutscher des ATV Haltern. Das Team aus der Stadt am See hatte den Bottropern die Liga-Führung erst vor zwei Wochen mit dem Sieg im direkten Duell abgenommen, jetzt ließ der ATV beim 4:4 bei der SG Huckingen/Rheinhausen einen Zähler liegen. Die BBG liegt nun punktgleich mit einem Spielverhältnis von plus 32 vor Haltern mit plus 30. Mit einem 8:0-Erfolg im letzten Saisonspiel beim DSC Wanne-Eickel (21. März, 15 Uhr) würden die Bottroper also sicher Meister der Landesliga. Bei einem anderen Ergebnis hängt alles vom Spiel des ATV Haltern gegen Schlusslicht 1. BV Mülheim J II ab. Bei Spiel-Gleichheit könnte am Ende sogar das Satz-Verhältnis über den Titelgewinn entscheiden – hier sieht es bisher besser aus für die BBG. Mini-Mannschaft U13: BBG – Spvgg. Sterkrade-Nord 6:0. Die unglaublich Siegesserie der BBG-U13-Talente geht weiter. Die Mannschaft nimmt eine tolle Entwicklung und feierte den siebten Erfolg in Serie. In der Hinrunde hatten Simon Alff, Safia Binder, Felix van Haaren, Justus Hüging, Enrique Mira und Marlen Stonjeck noch gegen Sterkrade-Nord verloren. Mit dem klaren Sieg hat die Truppe nun zugleich die Tabellenspitze von den Nachbarstädtern erobert. Im abschließenden Spiel beim TSV Heimaterde Mülheim (21. März, 14 Uhr) reicht den Bottroper Nachwuchstalenten schon ein Unentschieden zum Gewinn der Meisterschaft. Außerdem spielten: Bezirksklasse: TV Rhede – BBG IV 8:0, Kreisliga: TV Stoppenberg II – BBG V 6:2, TSV Heimaterde Mülheim III – BBG V 5:2.

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