Testpflicht für Schülerinnen und Schüler in den Ferien

Lieber Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, wir bitten Euch zu beachten, dass Schülerinnen und Schüler während der Herbstferien (11. bis 24. Oktober) nicht als getestete Personen gelten. Aufgrund der 3G-Regel müssen nicht geimpfte über Zwölfjährige oder Schülerinnen und Schüler unter zwölf Jahren beim Training einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorzeigen. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Die Schnelltests sind für Schülerinnen und Schüler bei anerkannten Teststellen weiterhin kostenlos. Unverändert gilt, dass Kinder bis zum Schuleintritt getesteten Personen gleichgestellt sind.

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