Training und Coronaschutz ab dem 23. August

Mit der neuen Corona-Schutzverordnung (tritt am Freitag, 20.8., in Kraft) ergibt sich eine Änderung für den Sport in Innenräumen. Die Verordnung knüpft das Einsetzen der 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) an eine Inzidenz von 35 oder höher. Da die Inzidenz in NRW den Wert von 35 aktuell deutlich überschritten hat, gilt die 3G-Regel damit ab unserem Trainingstag am Montag, 23.8.!

Zur Teilnahme am Training sind damit folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachweis über einen G-Status (genesen, geimpft, getestet) dabei haben und dem Vorstand bzw. den Trainern vorzeigen
    • Bei Genesenen oder Geimpften nur bei der ersten Trainingsteilnahme
    • Getestete Personen, sind Personen, die über ein bescheinigtes negatives Testergebnis verfügen (Antigen-Schnelltest / PCR-Test). Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
    • Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten als getestete Personen
    • Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt
  • Einhaltung der Hygieneregeln: Maskenpflicht im Eingangsbereich und den Gängen, Hände waschen oder desinfizieren vor Trainingsbeginn, kein Abklatschen o.Ä.
  • Mindestabstand in Umkleiden und Duschen einhalten und bei zu vielen Nutzern gegebenenfalls warten
  • Erfassung der Teilnahme über die Melde-App des BLV-NRW (Trainer und Vorstand können hierbei behilflich sein) zur Nachverfolgbarkeit

Mitglieder ohne einen „G“-Status müssen wir aufgrund der Vorgaben der Corona-Schutverordnung vom Trainingsbetrieb ausschließen (mindest bis ein aktueller negativer Antigen-Schnelltest / PCR-Test vorliegt). Die 3G-Vorgabe wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt (in NRW und Bottrop).

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung von NRW kann hier als PDF abgerufen werden.

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