Training und Coronaschutz ab dem 23. August
Mit der neuen Corona-Schutzverordnung (tritt am Freitag, 20.8., in Kraft) ergibt sich eine Änderung für den Sport in Innenräumen. Die Verordnung knüpft das Einsetzen der 3G-Regel (genesen, geimpft, getestet) an eine Inzidenz von 35 oder höher. Da die Inzidenz in NRW den Wert von 35 aktuell deutlich überschritten hat, gilt die 3G-Regel damit ab unserem Trainingstag am Montag, 23.8.!
Zur Teilnahme am Training sind damit folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis über einen G-Status (genesen, geimpft, getestet) dabei haben und dem Vorstand bzw. den Trainern vorzeigen
- Bei Genesenen oder Geimpften nur bei der ersten Trainingsteilnahme
- Getestete Personen, sind Personen, die über ein bescheinigtes negatives Testergebnis verfügen (Antigen-Schnelltest / PCR-Test). Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
- Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten als getestete Personen
- Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt
- Einhaltung der Hygieneregeln: Maskenpflicht im Eingangsbereich und den Gängen, Hände waschen oder desinfizieren vor Trainingsbeginn, kein Abklatschen o.Ä.
- Mindestabstand in Umkleiden und Duschen einhalten und bei zu vielen Nutzern gegebenenfalls warten
- Erfassung der Teilnahme über die Melde-App des BLV-NRW (Trainer und Vorstand können hierbei behilflich sein) zur Nachverfolgbarkeit
Mitglieder ohne einen „G“-Status müssen wir aufgrund der Vorgaben der Corona-Schutverordnung vom Trainingsbetrieb ausschließen (mindest bis ein aktueller negativer Antigen-Schnelltest / PCR-Test vorliegt). Die 3G-Vorgabe wird aufgehoben, sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen hintereinander unter dem Wert von 35 liegt (in NRW und Bottrop).
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung von NRW kann hier als PDF abgerufen werden.