08
Mär

Mitgliederaktion der BBG: Imagefilm rundet neuen Auftritt ab

Die Bottroper Badminton-Gemeinschaft (BBG) wirbt mit einer großen Kampagne um neue Mitglieder. Dazu hat der Verein erstmals einen Imagefilm produziert. Seit dem 8. März – dem 46. Gründungstag der Badminton-Gemeinschaft – ist der Film auf dem neuen Youtube-Kanal der BBG zu sehen.

Die Idee für das Video hatte BBG-Mitglied Simon Alff. Der engagierte 18-Jährige machte alles in Eigenregie, erarbeitete ein Drehbuch, filmte die Sequenzen in der Sporthalle an der Berufsschule und schnitt alles in aufwendiger Kleinarbeit zusammen.

„Das Ergebnis kann sich sehen lassen“, freut sich Michael Fischedick, der 1. Vorsitzender der BBG. „Von Simons professioneller Arbeit können wir noch lange profitieren.“ Simon Alff erklärt seine Idee: „Wir haben versucht, alles was unseren Verein ausmacht, unsere Historie, unsere Werte und das Vereinsleben anschaulich zu machen.“ Mit dem Video will er dazu beitragen, Menschen für den Badminton-Sport zu begeistern, sagt der Schüler.

Einfach mal reinschauen bei der BBG

Der Film ist Teil einer Imagekampagne: Im vergangenen Jahr hatte Alff  zusammen mit engagierten jungen Mitstreitern Flyer und Plakate entworfen. Seit dem Herbst wurden diese an vielen Orten im Stadtgebiet ausgelegt und aufgehängt. Unterstützt wird die Mitgliederaktion von der ELE Emscher-Lippe Energie und der Vereinten Volksbank.

Interessierte können bei der BBG dreimal wöchentlich in der Sporthalle an der Berufsschule (Gladbecker Str. 81) oder zweimal wöchentlich in der Sporthalle Kirchhellen (Loewenfeldstr. 33) reinschnuppern. Ob jung, ob alt: Jeder ist bei der Badminton-Gemeinschaft herzlichen willkommen.

Wer sich zunächst informieren will, kann dies per E-Mail an info@bottroperbg.de oder telefonisch bzw. per WhatsApp unter 0157/526 495 65 tun.

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04
Mär

Corona-Update: 3G-Regel gilt wieder

In den Sporthallen gilt ab diesem Freitag (4. März) wieder die 3G-Regel für alle Erwachsenen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren sind davon grundsätzlich ausgenommen. Für die Erwachsenen gilt im Detail:

  • Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.
  • Getestete Personen sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
  • Die Nachweise sind dem Vorstand bzw. den Trainern vorzuzeigen.

Die bisher geltenden „Einlasszeiten“ zum Training der Senioren entfallen ab sofort. Es gelten die „normalen“ Trainingszeiten. Der Trainingsbetrieb wird damit für uns alle einfacher und stressfreier - wir freuen uns auf Euch!

Die vollständige Corona-Schutzverordnung (gültig ab 4.3.) findet Ihr hier als PDF-Datei

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12
Jan

Update Corona-Regeln

In den Sporthallen gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel für alle Erwachsenen sowie 16- und 17-Jährige Mitglieder, die nicht mehr zur Schule gehen (und entsprechend dort auch nicht getestet werden). Die ab dem Donnerstag, 13. Januar, gültige Coronaschutz-Verordnung sieht davon zwei Ausnahmen vor. Die Testpflicht für Mitglieder entfällt:

  • wenn eine "Booster"-Impfung (dritte Impfung) nachgewiesen werden kann
  • oder wenn innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor  vollständig immunisiert waren.

Um den Trainingsbetrieb unter den 2G-Plus-Voraussetzungen stattfinden lassen zu können, wird der Einlass in die Sporthallen nur noch zu bestimmten Zeiten gewährt. Bitte zeigt an der Tür unaufgefordert Euren 2G-Nachweis sowie falls nötig den aktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) vor.

Wir hoffen, den Trainingsbetrieb unter den geltenden Regeln dadurch so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten. Lasst uns zusammen den Spaß am Badminton behalten!

Der „Einlass“ zum Training der Senioren erfolgt zu diesen Zeiten:

Berufsschulhalle:

  • Montag/Donnerstag 19.15 bis 19.25 Uhr
  • Mittwoch 18.00 bis 18.15 Uhr und 19.15 bis 19.30 Uhr

Sporthalle Kirchhellen:

  • Montag 19.45 bis 20.00 Uhr

Hier noch ein paar Testzentren in der Nähe der Sporthallen:

Weitere Testmöglichkeiten findet Ihr auf den Seiten der Stadt Bottrop.

Die vollständige Corona-Schutzverordnung (gültig ab 13.01.) findet Ihr hier als PDF-Datei

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29
Dez

Verlängerte Hallenschließung und 2G plus

Wir haben uns entschieden, der Empfehlung des Sport- und Bäderbetriebs zu folgen, und bieten daher in der zweiten Ferienwoche ab dem 3. Januar kein Training an. Regulärer Trainingsstart ist Montag, der 10. Januar.

In den Sporthallen gilt dann die 2G-Plus-Regel für alle Erwachsenen sowie 16- und 17-Jährige Mitglieder, die nicht mehr zur Schule gehen (und entsprechend dort auch nicht getestet werden). Um den Trainingsbetrieb unter diesen Voraussetzungen stattfinden lassen zu können, wird der Einlass in die Sporthallen nur noch zu bestimmten Zeiten gewährt. Bitte zeigt an der Tür unaufgefordert Euren 2G-Nachweis sowie den aktuellen Testnachweis (nicht älter als 24 Stunden) vor.

Wir hoffen, den Trainingsbetrieb unter den geltenden Regeln dadurch für Euch so angenehm und sicher wie möglich zu gestalten. Lasst uns zusammen den Spaß am Badminton behalten!

Der „Einlass“ zum Training der Senioren erfolgt zu diesen Zeiten:

Berufsschulhalle:

  • Montag/Donnerstag 19.15 bis 19.25 Uhr
  • Mittwoch 18.00 bis 18.15 Uhr und 19.15 bis 19.30 Uhr

Sporthalle Kirchhellen:

  • Montag 19.45 bis 20.00 Uhr

Hier noch ein paar Testzentren in der Nähe der Sporthallen:

Weitere Testmöglichkeiten findet Ihr auf den Seiten der Stadt Bottrop.

Die vollständige Corona-Schutzverordnung (gültig seit 28.12.) findet Ihr hier als PDF-Datei

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26
Dez

Hallenschließung und Corona-Update

Die Sporthalle an der Berufsschulhalle und die Sporthalle Kirchhellen sind in der ersten Woche der Weihnachtsferien geschlossen. Ab Montag, den 3. Januar sind die Hallen wieder geöffnet. Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb empfiehlt jedoch, den nicht notwendigen Trainingsbetrieb bis zum 9. Januar auszusetzen. Ob wir dieser Empfehlung folgen, werden wir noch beraten.

Was sicher ab dem neuen Jahr (und nach aktueller Corona-Schutzverordnung des Landes bis mindestens zum 12. Januar) gilt: In der Halle ist die 2G-plus-Regelung anzuwenden - alle Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein und müssen über einen negativen Testnachweis verfügen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Weitere Details - z.B. wie die Regelung für Schülerinnen und Schüler aussieht - müssen wir noch analysieren.

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24
Dez

Fröhliche Weihnachten

Liebe Mitglieder und Freunde der BBG,
 
wir wünschen Euch ein schönes und entspanntes Weihnachtsfest. Habt eine gute Zeit und bleibt gesund!
 
Wir freuen uns auf ein neues Jahr mit hoffentlich mehr persönlichen Begegnungen und mehr Gemeinschaft! Bleiben wir zusammen optimistisch!

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06
Dez

2G in den Sporthallen

AKTUALISIERUNG der Corona-Schutzverordnung vom 3. Dezember: Auch 16- und 17-Jährige Schülerinnen und Schüler sind immunisierten Personen gleichgestellt.

Mit der Corona-Schutzverordnung (seit dem 24.11. in Kraft) ergibt sich eine Änderung für den Sport. Es gilt die 2G-Regel (genesen oder geimpft) für Mitglieder ab 16 Jahren. Mitglieder, die lediglich einen Schnelltest vorweisen können, dürfen nicht mehr am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen.

Zur Teilnahme am Training sind damit folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Nachweis über einen G-Status (genesen, geimpft) dabei haben und dem Vorstand bzw. den Trainern vorzeigen
    • Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen - sie gelten als getestet.
    • Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen - sie gelten als getestet. Ein Schulnachweis ist vorzuzeigen.
    • Mitglieder, die über einen negativen PCR-Test verfügen, der nicht älter ist als 48 Stunden, sind von der 2G-Regel ausgenommen.
    • Erwachsene, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, sind von der 2G-Regel ausgenommen. Sie benötigen einen Testnachweis (max. 24 Stunden alter Antigen-Schnelltest, max. 48 Stunden alter PCR-Test).
  • Einhaltung der Hygieneregeln: Maskenpflicht im Eingangsbereich und den Gängen, Hände waschen oder desinfizieren vor Trainingsbeginn, kein Abklatschen o.Ä.
  • Mindestabstand in Umkleiden und Duschen einhalten und bei zu vielen Nutzern gegebenenfalls warten
  • Erfassung der Teilnahme über die Melde-App des BLV-NRW (Trainer und Vorstand können hierbei behilflich sein) zur Nachverfolgbarkeit

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung von NRW kann hier als PDF abgerufen werden.

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